Arbeitslosengeld I (SGB III)



Abgesehen von den Reformen im Gesundheitswesen ist die Arbeitslosenversicherung in den letzten Jahren den größten Veränderungen im Bereich des Sozialversicherungsrechts ausgesetzt gewesen. Eine Vielzahl von Rechtsproblemen, zu denen eine kaum übersehbare Zahl von Entscheidungen der Sozialgerichte (SG), der Landessozialgerichte (LSG) und des Bundessozialgerichts (BSG) ergangen sind, erfordern eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Vorschriften und deren systematisches Verständnis, um die Rechte von Betroffenen durchsetzen zu können.

Hier kann ich Ihnen nur Stichworte geben. Bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie Rat oder Hilfe brauchen.

Jeder einzelne Fall ist anders gelagert. Verzagen Sie nicht: ein sehr hoher Prozentsatz der Widerspruchsverfahren oder der Klagen vor dem Sozialgericht gegen Bescheide (Verwaltungsakte) der Bundesagentur für Arbeit ist erfolgreich. Die Behörden machen oft Fehler, die erst bei einer rechtlichen Überprüfung mit qualifiziertem Beistand behoben werden.

Häufige Probleme bei Arbeitslosengeld I (SGB III):

 

- Anspruchsdauer
- kurzfristige Beschäftigungen
- Sperrzeiten
- Verweigerung von Umschulungen
- Rückforderungen
- Insolvenzgeld (Konkursausfallgeld), Kurzarbeitergeld