Arbeitslosengeld II (Hartz IV)



Häufige Probleme bei Arbeitslosengeld II, „Hartz 4“ (SGB II)

 

Obwohl das Gesetz, mit dem die Sozialhilfe und die Arbeitslosenhilfe zusammengelegt worden sind (Hartz IV), erst seit kurzem in Kraft ist, gibt es eine kaum überschaubare Zahl von Einzelfallentscheidungen, insbesondere der Sozialgerichte. Zögern Sie nicht, sich Rat und Hilfe zu holen. Als Fachanwalt für Sozialrecht berate ich Sie ggf. auch auf der Grundlage von Beratungshilfe (Beratungshilfeschein) und vertrete Sie im gerichtlichen Verfahren bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH), so dass Ihnen keine Kosten entstehen.

Jeder einzelne Fall ist anders gelagert. Verzagen Sie nicht: ein sehr hoher Prozentsatz der Widerspruchsverfahren oder der Klagen vor dem Sozialgericht gegen Bescheide (Verwaltungsakte) der Bundesagentur für Arbeit, der Arbeitsgemeinschaften („Arge“) oder der JobCenter ist erfolgreich. Die Behörden machen (leider) sehr oft Fehler, insbesondere bei ALG II - Bescheiden, die erst bei einer rechtlichen Überprüfung mit qualifiziertem Beistand behoben werden.


Hier eine kleine Auswahl der aktuellen Probleme:

- Wer gehört zur Bedarfsgemeinschaft?
- Was gehört zu den Kosten der Unterkunft?
- Was und wie hoch ist das einzusetzende Vermögen?
- Was und wie hoch ist das anzurechnende Einkommen?
- Ein-Euro-Jobs
- Darf die Behörde, das JobCenter oder die Arge, zurückfordern und von wem?
- Das JobCenter oder die Arge vollstreckt gegen mich. Was ist zu tun?
- Antrag abgelehnt. Anspruch auf eine gerichtliche Anordnung?
- und, und, und ………………………………………