Krankenversicherung (SGB V)



Das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist in den letzten Jahren erheblichen und bedeutsamen Änderungen unterworfen gewesen. Der Begriff „Gesundheitsreform“ ist jedem ein Begriff.

Besondere Probleme im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ergeben sich erfahrungsgemäß in folgenden Bereichen:

- Versicherungspflicht, Befreiung von der Versicherungspflicht
- Ansprüche bei freiwilliger Versicherung
- Krankengeld (Höhe des Krankengeldes und der Anspruchsdauer)
- Verhältnis von Krankengeld zu Erwerbsminderungsrenten
- besondere Behandlungs- und Heilmethoden („Außenseitermethoden“)
- Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse
- Zahnarztbehandlungen und Zahnersatz
- Behandlung im (europäischen) Ausland
- Leistungen der Kranken- oder Leistungen der Pflegeversicherung?
- Unfallversicherung (BG) und gesetzliche Krankenversicherung (GKV)


Das Vorgehen gegen ablehnende oder einschränkende Bescheide der Krankenkassen im Widerspruchsverfahren oder im Verfahren vor den Sozialgerichten ist oft erfolgreich.

Als Fachanwalt für Sozialrecht finden Sie in mir einen Spezialisten, der Sie berät, Sie im Widerspruchsverfahren begleitet und Klagen vor den Sozialgerichten in allen Instanzen für sie führt, insbesondere vor dem Sozialgericht Berlin, den Sozialgerichten in Brandenburg, dem LSG Berlin-Brandenburg, aber auch deutschlandweit und im Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht (BSG).

Sprechen Sie mich an, wenn Sie Unterstützung brauchen. Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben (die allerdings nie im Widerspruchs-, sondern erst im gerichtlichen Verfahren vor den Sozialgerichten zum Tragen kommt), und die Voraussetzungen dafür vorliegen, vertrete ich Sie auch mit Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe (PKH).