Pflegeversicherung (SGB XI)



Mit zunehmender Lebenserwartung der Bevölkerung werden Fragen der Pflege im Alter immer bedeutsamer.

Die Pflegeversicherung ist derzeit die einzige Sozialversicherung, in der nahezu jeder versichert ist,  auch derjenige, der in einer privaten Krankenversicherung (PKV) und nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Mitglied ist.

Probleme gibt es häufig damit, ob überhaupt eine Pflegestufe festzustellen ist und die Pflegeversicherung dann Leistungen zu erbringen hat. Auch mit Auseinandersetzungen über die „richtige“ Pflegestufe sind die Sozialgerichte häufig befasst.

Pflegeleistungen und Pflegegeld werden nach den Regelungen des SGB XI gewährt. Schwierig ist oftmals die Abgrenzung zwischen Leistungen, die die Krankenkasse zu erbringen hat, und Leistungen, die Pflegekasse tragen muss.

Vor Stellung eines Antrages oder im Falle eines Widerspruchsverfahrens bzw. einer Klage vor dem Sozialgericht ist es von besonderer Bedeutung,  dass ein aussagekräftiges Pflegetagebuch geführt wird.

In allen Fragen der Pflegeversicherung finden Sie in mir einen kompetenten Ansprechpartner. Nehmen Sie die Hilfe eines Fachanwalts für Sozialrecht in Anspruch. In Verfahren vor den Sozialgerichten, insbesondere vor dem Sozialgericht Berlin, vor den Sozialgerichten in Brandenburg, aber auch deutschlandweit und in Verfahren vor dem Bundessozialgericht (BSG) in Kassel vertrete ich Sie in allen Fragen der Pflegeversicherung.

Ich berate Sie auch auf der Grundlage von Beratungshilfe (Beratungshilfeschein) - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - und vertrete Sie im gerichtlichen Verfahren bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH), falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten des Gerichtsverfahrens selbst aufzubringen.