Im Sozialgesetzbuch VI ist das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung geregelt.
In den letzten Jahren haben Probleme mit der Rentenversicherungspflicht (z.B. für Selbständige, GmbH-Geschäftsführer) und der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht eine zunehmende Bedeutung erlangt.
Fragen des „vorzeitigen“ Rentenbeginns mit Abschlägen auf die Rentenhöhe spielen in der gerichtlichen und außergerichtlichen Praxis ebenfalls ein große Rolle. Die Möglichkeiten, eine vorgezogene Rente ohne Abschläge bekommen zu können, z.B. bei Schwerbehinderung, können für Betroffene existentiell sein.
Hinzu kommen spezielle Probleme bei den besonderen Rentenarten oder dann, wenn (auch) das Recht der DDR zur Anwendung kommt.
Besonders vielfältige Probleme treten bei Renten wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung (Erwerbsminderungsrenten) auf. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen haben Sie auch noch Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente).
Auch Auseinandersetzungen um medizinische und berufliche Rehabilitationsleistungen (Reha) sind zahlreich.
In einer Vielzahl von Verfahren habe ich in den letzten zwei Jahrzehnten Mandanten in Verwaltungsverfahren, in Widerspruchsverfahren und in den Verfahren vor den Sozialgerichten, insbesondere vor dem Sozialgericht Berlin, vor den Sozialgerichten in Brandenburg, aber auch deutschlandweit und in Verfahren vor dem Bundessozialgericht (BSG) in Kassel vertreten.
Als Fachanwalt für Sozialrecht berate ich Sie - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - auch auf der Grundlage von Beratungshilfe (Beratungshilfeschein) und vertrete Sie im gerichtlichen Verfahren bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH), falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten des Verfahrens selbst aufzubringen. Sprechen Sie mich an.