Das Sozialrecht ist für jeden Bürger von Bedeutung. Von den Rechtsanwälten in Deutschland beschäftigen sich dennoch nur sehr wenige mit dem Sozialrecht. Die umfassende und komplizierte Materie und das Verfahren vor den Sozialgerichten ist oft Spezialisten vorbehalten, den Fachanwältinnen und Fachanwälten für Sozialrecht. Als Fachanwalt für Sozialrecht berate ich Sie und vertrete Sie vor allen Behörden und Gerichten, insbesondere in Berlin und Brandenburg, aber auch bundesweit.
Auch vor allen deutschen Landessozialgerichten (LSG) in Berufungsverfahren und in Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht (BSG) in Kassel vertrete ich Sie als Spezialist im Sozialrecht.
Weitergehende Information finden Sie in den Seiten über
- Arbeitslosengeld I und II „Hartz IV“ (SGB II und SGB III)
- Krankenversicherung (SGB V)
- Rentenversicherung (SGB VI), auch Erwerbsminderungsrenten
- Unfallversicherung (SGB VII)
- Schwerbehindertenrecht (SGB IX) und Recht der „Reha“ (Rehabilitation)
- Pflegeversicherung (SGB XI)
Als besonderer Bereich des Sozialrechts kann die Künstlersozialversicherung, geregelt im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG), bezeichnet werden. Auch bei Auseinandersetzungen mit der Künstlersozialkasse (KSK) mit Sitz in Wilhelmshaven vertrete ich Sie fachkundig und gerne, seien Sie als Künstler oder Verwerter von künstlerischen Werken durch die Künstlersozialabgabe betroffen. Auch zu diesen Themen finden Sie eine eigene Seite „Künstlersozialversicherung“.