Unfallversicherung (SGB VII)



Auseinandersetzungen mit den Berufsgenossenschaften (BG) sind oft schwierig, langwierig und mühsam.

Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zu den ältesten Bereichen der Sozialversicherung in Deutschland und die Berufsgenossenschaften gehören somit zu den „ältesten“ Behörden der Sozialversicherung, was sich - durchaus nicht immer positiv - bemerkbar macht.

Wann liegt ein Berufsunfall, wann eine Berufskrankheit vor? Wann ist als Folge eines Berufsunfalls oder einer Berufskrankheit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) eingetreten, die zu einem Rentenbezug (Verletztenrente) berechtigt? Wann muss die BG Verletztengeld, wann die Krankenkasse Krankengeld, wann die Rentenversicherung Erwerbsminderungsrente, wann die Pflegekasse Pflegegeld zahlen und wie verhalten sich diese verschiedenen Leistungen zueinander, schließen sie sich aus, werden sie gegenseitig angerechnet?

Degenerative Veränderungen der Wirbelsäule und der Halswirbelsäule sind ein Dauerthema der Auseinandersetzungen mit den Berufsgenossenschaften. Oft sind schwierige medizinische Fragen der Ursache und der Kausalität zu klären.

Holen Sie sich Hilfe eines Fachanwalts für Sozialrecht. In vielen Verfahren habe ich in den letzten zwei Jahrzehnten Mandanten vor Behörden und in den Verfahren vor den Sozialgerichten, insbesondere vor dem Sozialgericht Berlin, vor den Sozialgerichten in Brandenburg, aber auch deutschlandweit und in Verfahren vor dem Bundessozialgericht (BSG) in Kassel vertreten.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen berate ich Sie in Fragen der gesetzlichen Unfallversicherung auch auf der Grundlage von Beratungshilfe (Beratungshilfeschein) und vertrete Sie im gerichtlichen Verfahren bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH), falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten des Verfahrens selbst aufzubringen.